Vorraussetzungen für das App-Release: So kommen Apps in die Stores

Person bedient mit linker Hand Tastatur eines Laptops und hält Smartphone in rechter Hand.

Was nützt die beste und schönste App, wenn niemand sie verwenden kann? Um Apps aus dem App Store von Apple, dem Google Play Store oder der Huawei App Gallery herunterladen zu können, müssen Apps dort erst einmal verfügbar sein. Dafür muss eine App bestimmte Herausforderungen erfüllen.

Lange Aufgabenliste

Ist die App fertig? Ist sie ausgereift? Wurde sie auf Bugs getestet? Sind alle Platzhalter-Texte und -Bilder ersetzt? Haben die Entwickler alle geforderten Informationen geliefert? – die Kriterienliste, die vor der Einreichung einer App abgearbeitet werden muss, ist lang. Dazu kommt, dass Optik und User-Experience eine immer wichtigere Rolle spielen. Apple macht dazu sogar konkrete Gestaltungsvorgaben.

Beleidigend? Ethisch einwandfrei?

Ob eine App in die Stores von Apple, Google und Huawei aufgenommen wird, entscheidet sich meist schon vor dem Beginn der Entwicklung. Wichtige Fragen sind: Ist die geplante App ethisch einwandfrei, beleidigt sie niemanden und ist sie politisch korrekt? Können diese drei Fragen mit „ja“ beantwortet werden, ist der erste Schritt geschafft.

Generelle Voraussetzungen für das App-Release

Rund um diese drei Fragen lassen sich Voraussetzungen für die Aufnahme einer App in die Stores präzisieren:

  • Lauffähigkeit: Die App muss auf allen Geräten – auch auf älteren – fehlerfrei laufen. Tut sie das nicht, muss man die Verfügbarkeit einschränken.
  • Qualität: Eine App muss dem Nutzer einen Mehrwert bieten.
    Beschränkungen für Inhalt und Jugendschutz: Die App darf keine anstößigen Inhalte haben und nicht gegen geltendes Recht verstoßen.
  • Datenschutz: Auch für Apps gilt, dass die Nutzer klar über den Zweck und die Verwendung von (eventuell) gespeicherten Daten informiert werden und dem zustimmen müssen.
  • Transparenz: Für den Nutzer der App müssen eventuelle Kosten und dafür zu erwartende Leistung klar erkennbar und eindeutig formuliert sein.
    Werbung: Darf auch in Apps nicht irreführend sein oder zu einem unerwünschten Download führen.
  • Copyright: Die Ersteller einer App müssen die Bild-, Video- und Textrechte für alle in der App verwendeten Materialien besitzen. Die Rechte Dritter dürfen nicht verletzt werden.
  • Spam: Die App darf keine unerwünschten Nachrichten an die Nutzer senden.

Entwickler, die eine bestehende App in die Huawei AppGallery bringen wollen, stellen wir - open source - das von uns entwickelte "Choice SDK" zur Verfügung.

„Du kommst hier nicht rein“

Warum schaffen es Apps nicht in die Stores? Zu den häufigsten Ablehnungsgründen zählen unvollständige Informationen von Seiten der Entwickler sowie nicht funktionierende Demo-Versionen (für login-pflichtige Apps). „Du kommst hier nicht rein“ gilt auch für Apps, die abstürzen oder Bugs liefern, die Platzhaltertexte oder leere Bilder beinhalten, die falsche Versprechungen zur App-Funktionalität machen, die keinen Mehrwert haben oder wenn wiederholt gleiche oder sehr ähnliche Apps veröffentlicht werden sollen. Je teurer eine App in den Stores angeboten werden soll, desto genauer wird auch geprüft. Und auch nach erfolgreicher Veröffentlichung einer App in den Stores können sich Entwickler nur kurz ausrasten, denn Apps müssen regelmäßig gepflegt und aktualisiert werden.

App-Profi bluesource

Wer die Entwicklung von Apps und deren Veröffentlichung in den Stores Profis überlassen möchte, ist bei bluesource genau richtig. Wir haben jahrelange Erfahrung auf diesem Gebiet und wissen, worauf es ankommt.

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